Im Erbrecht geht es um den Übergang des Vermögens einer Person auf eine oder mehrere andere Personen im Todesfall. Die rechtzeitige Regelung der Frage, wann und in welcher Form das eigene Vermögen weitergegeben werden soll, verhindert vermeidbare Auseinandersetzungen der Hinterbliebenen.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der vorsorgenden Testaments- oder Erbvertragsgestaltung. Im Erbfall setzen wir Ihre Ansprüche als Erbe oder Vermächtnisnehmer durch.
Bei folgenden Themen unterstützen wir Sie – außergerichtlich und gerichtlich:
Sprechen Sie uns an und holen Sie sich Rat!