Wir stehen Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht mit zusätzlichem Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite. Unsere langjährige Berufserfahrung und Spezialisierung kommen Ihnen dabei zugute.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundener Personen.
Im Erbrecht geht es um den Übergang des Vermögens einer Person auf eine oder mehrere andere Personen im Todesfall.
In einer Mediation erarbeiten die Beteiligten unter Anleitung des Mediators eine Lösung ihres Konflikts, die dann in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten wird.