Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers

Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers

Anstelle einer Vermögensübertragung durch Vererbung kommt oft eine Schenkung zu Lebzeiten in Betracht. Mit einer Schenkung zu Lebzeiten wird das Vermögen schon vor dem Tod an die Nachkommen bzw. Erben übertragen. Die Möglichkeit, im Rahmen einer Schenkung frei zu walten, wird vom Gesetzgeber allerdings beschnitten.

Sofern die Schenkung innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurde, besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspuch für die Pflichtteilsberechtigten. Das heißt, die Schenkung wird – abhängig davon, wie lange sie zurückliegt jeweils um 1/10 reduziert – dem Nachlass zugeschlagen, wodurch sich der Pflichtteil erhöht.

Auch bei einer Schenkung kommt man um das Thema Steuern nicht umhin. Die Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Für die Steuerklärung bleibt anschließend mindestens ein Monat Zeit. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung, dem Freibetrag und der Steuerklasse.

Über die Vor- und Nachteile einer Schenkung zu Lebzeiten anstatt einer Vererbung informieren wir Sie gerne.