Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag

Ein Testament oder ein Erbvertrag empfiehlt sich, wenn Sie eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende, Ihren individuellen Wünschen entsprechende erbrechtliche Regelung treffen möchten. Eine solche letztwillige Verfügung sollten Sie – auch im Interesse Ihrer Lieben – nicht auf die lange Bank schieben.

Es gibt unzählige Gestaltungsmöglichkeiten. Der oder die Erben sind zu bestimmen. Eine Teilungsanordnung kann den Erben bestimmte Gegenstände zuweisen. Andere Personen sollen vielleicht durch Vermächtnisse mit Schmuck oder Geldbeträgen bedacht werden, ohne Teil der Erbengemeinschaft zu sein. In Einzelfällen bietet sich auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an.

Bei potenziell minderjährigen Erben kann auch testamentarisch ein Vormund für den Fall bestellt werden, dass beide Elternteile gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben. Im Rahmen einer Sorgerechtsverfügung, die sinnvollerweise in einem Testament enthalten ist, können Sie auch die Verantwortlichkeiten für die Vermögens- und die Personensorge der minderjährigen Erben auf zwei Personen aufteilen.

Für die maßgeschneiderte Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung bedarf es rechtlicher Erfahrung, nicht zuletzt, um Streitigkeiten der künftigen Erben zu vermeiden.

Um Ihre Vorstellungen möglichst genau zu erfassen, führen wir ein eingehendes Gespräch, in dem wir Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Sodann erstellen wir den Entwurf einer letztwilligen Verfügung, den wir gemeinsam besprechen und bei Bedarf anpassen.