Sorgerecht

Sorgerecht

Auch nach der Scheidung bleibt es in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht. Werden sich die Eltern jedoch grundsätzlich nicht einig, muss es ganz oder teilweise auf Antrag eines Rechtsanwaltes auf einen Elternteil übertragen werden. Das gilt vor allem für die Entscheidung darüber, bei welchem Elternteil das Kind leben soll (Aufenthaltsbestimmung).

Bei nichtehelichen Kindern bleibt es auch nach der Trennung beim alleinigen Recht der Kindesmutter, sofern die Eltern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben.

Gibt es eine gemeinsame Sorgerechtserklärung sprechen Sie uns an, wie dann zu verfahren ist.

Wir beraten sie zu allen Fragen des Sorgerechts und erstreiten für Sie bei hinreichender Erfolgsaussicht eine Ihren Interessen entsprechende Sorgerechtsregelung.