Internationales Erbrecht gewinnt an Bedeutung! Die immer stärker zunehmende Mobilität weltweit und der schrittweise Wegfall der europäischen Binnengrenzen hat auch Auswirkungen auf die Erbfälle. Immer häufiger weisen Erbfälle einen grenzüberschreitenden Bezug auf, sei es dass der Erblasser über Auslandsvermögen verfügt und/oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Hier stellt sich häufig die Frage, welches nationale Erbrecht überhaupt Anwendung findet. Erst wenn das geklärt ist, können die Rechte und Pflichten der am Erbfall Beteiligten umrissen werden.
Haben Sie einen Erbfall mit Auslandsbezug? Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu klären und durchzusetzen.