Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Während der Ehe können beide Ehepartner Rentenansprüche erwerben, die wertmäßig unterschiedlich hoch ausfallen können. Wenn z.B. ein Ehepartner nur in Teilzeit arbeitet und der andere in Vollzeit, besteht in der Regel ein erheblicher Unterschied der Rentewartschaften. Bei Scheidung der Ehe sollen jedoch beide Ehepartner für die Ehedauer Rentenansprüche in gleicher Höhe haben. Hierzu dient der Versorgungsausgleich.

Der Versorgungsausgleich wird normalerweise zusammen mit der Ehescheidung gerichtlich geregelt, kann aber vorher schon vertraglich ausgeschlossen werden. Wie das möglich ist, können wir Ihnen erklären.

Grundlage jedes Versorgungsausgleichs sind die Auskünfte der jeweiligen Rentenversicherungen.

Wir überprüfen die Voraussetzungen für eine Übertragung von Rentenansprüchen und erläutern Ihnen die Auskünfte der Rentenversicherungsträger.

Im Rahmen einer Trennungsvereinbarung verhandelen wir für Sie über einen Ausschluss oder eine Kompensation des Versorgungsausgleichs.