Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich

Anläßlich der Scheidung stellt sich die Frage, wie das in der Ehe erworbene Vermögen verteilt wird.

Der gesetzliche Güterstand der Ehegatten,- ohne besondere Regelung-, ist die Zugewinngemeinschaft.Die Vermögenssituation beider Ehegatten wird auch während der Ehe getrennt betrachtet.

Erst mit der Beendigung des Güterstandes, z.B. durch Scheidung wird ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen ermittelt.

Zur Feststellung des jeweiligen Zugewinns erstellen wir für jeden Partner eine separate Vermögensbilanz unter Berücksichtigung etwaiger Erbschaften und vorehelicher Schluden und errechne den hieraus resultierenden Zugewinn.

Der Zugewinnausgleichsanspruch kann sodann sowohl gerichtlich im Rahmen der Ehescheidung als Scheidungsfolgesache als auch außergerichtlich vertraglich verbindlich geregelt werden.

Außergerichtlich dient dazu eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, die wir für Sie nach Ihren Bedürfnissen rechtssicher gestalten.