Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundener Personen. Darüber hinaus behandelt es die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Familienrechtliche Konflikte erfordern in besonderem Maß ein Vorgehen mit Fingerspitzengefühl und Sachverstand.
In einer Mediation erarbeiten die Beteiligten unter meiner Anleitung als Anwalt-Mediatorin eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts, -sei es im Rahmen einer Scheidung, Erbauseinandersetzung oder anderem Bereich-, die dann in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten wird.
Da wir alle endlich sind, und sich keiner von uns nach dem Tod Streitigkeiten der Hinterbliebenen ums Erbe wünscht, hilft die rechtzeitige Regelung der Frage, wann, an wen und in welcher Form das eigene Vermögen weitergegeben werden soll.
Sofern nach dem Tod des Erblassers trotzdem Unklarheiten oder Streitigkeiten auftreten , werden durch das Erbrecht, Möglichkeiten zur Sicherung, Verwaltung und Auseinandersetzung geboten. Auch die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sind geregelt.